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Impressum / AGB




§ 1 Vertragsabschluß

Bestellungen sind wirksam, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigen oder die Bestellung

tatsächlich ausführen. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn

wir sie schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für vorgegebene Geschäftsbedingungen unserer

Vertragspartner, soweit diese mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen.

§ 2 Lieferung, Lieferverzug, Eigentumsvorbehalt

Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich

angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermines / der Lieferfrist, hat der Käufer uns

schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind

berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer

das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen,

mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Abnahme der Lieferung

verweigern wird.

Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer das Recht, durch schriftliche

Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft uns am Lieferverzug Vorsatz oder zumindest

grobe Fahrlässigkeit, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser Anspruch

des Käufers wird einvernehmlich der Höhe nach mit 10% des Nettowarenwertes begrenzt.

Trifft uns am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit

und/oder den Käufer eine Mitschuld, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Bei höherer Gewalt

tritt Lieferverzug nicht ein. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend

und die Abweichung dem Käufer zumutbar, so sind wir berechtigt, entsprechende

Abweichungen zu veranlassen, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird.

Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch uns, spätestens Übergabe an einen

Spediteur/Frachtführer als bewirkt. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur

vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können bei Zahlungsverzug unbeschadet

weitergehender Ansprüche von uns jederzeit wieder beim Käufer abgeholt werden.

§ 3 Zahlung, Zahlungsverzug

Unsere Ansprüche sind bei Auslieferung, spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit

2% Skonto, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst

als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag - ungeschmälert - unserem Konto gutgebracht ist.

Laufen im Zusammenhang mit der Überweisung Spesen auf gehen diese zu Lasten des

Überweisenden. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung

nicht vollständig und fristgerecht unserem Konto gutgebracht, tritt Verzug ein. Wir sind

berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. geltend zu machen. Im Falle des

Verzuges sind uns alle mit der Geltendmachung unserer Ansprüche verbundenen Kosten zu

ersetzen, auch die der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung. Spesen, Kosten und Zinsen

werden von Zahlungseingängen zuerst abgerechnet und der verbleibende Betrag der

Kapitalforderung gutgebracht. Wird dann die Kapitalforderung nicht ausgeglichen, bleibt

unser vorbehaltener Eigentumsanspruch aufrecht.

§ 4 Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 ABGB sechs Monate.

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder Kenntnis

des Mangels, wenn dieser nicht erkennbar war, schriftlich geltend zu machen. Spätere

Reklamationen werden nicht anerkannt. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung

berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn wir nicht innerhalb angemessener Frist (vgl.

§ 3) verbessern oder Ersatz leisten. Ist der nicht von Mängeln erfasste Teil der Lieferung

verwendbar, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Teiles der Lieferung

Ansprüche geltend machen. Weitere Ansprüche sind gemäß § 3 zu behandeln.

Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln können nur dann geltend gemacht werden,

wenn uns an diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jedenfalls ist unsere Pflicht zur

Gewährleistung und Haftung sowohl dem Umfang wie auch der Höhe nach mit der allfälligen

Haftung unseres Zulieferers beschränkt. Besondere Rückgriffsansprüche unseres Kunden

nach § 933b ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.

§ 5 Werbeeindrucke/Vorlagen

Ist über Wunsch des Kunden in/auf die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeein- oder -

aufdruck vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen.

Aus technischen Gründen sind wir berechtigt, bei Lieferung derartiger Produkte eine Mehroder

Minderlieferung bis zu 10% vorzunehmen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte

Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest grobe Fahrlässigkeit} in Verlust geraten oder

beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von E 150.

Muster/Abzüge von Werbeein- und -aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch

des Kunden her. Sie gelten als genehmigt, wenn wir nicht binnen 2 Wochen eine

anderslautende Nachricht erhalten.

Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.

§ 6 Gewerblicher Rechtsschutz

Alle unsere Produkte sind von gewerblichen Schutzrechten umfasst. Jedwede Veränderung

oder Vervielfältigung stellt einen Eingriff in unsere Schutzrechte dar und ist nur mit unserer

vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

§ 7 Versand

Der Versand aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per

Post/Bahn, oder nach unserer Wahl per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Verpackungskosten werden, gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird

nur über Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während des

Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche

gegen den Spediteur/Frachtführer beschränkt.

§ 8 Inkasso

Unsere Mitarbeiter sind nur mit besonderer Vollmacht bezogen auf den Einzelfall zum

Inkasso berechtigt.

Multigate Gesellschaft mbH/AGB 2005