Impressum / AGB
§ 1 Vertragsabschluß
Bestellungen sind wirksam, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigen oder die Bestellung
tatsächlich ausführen. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn
wir sie schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für vorgegebene Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner, soweit diese mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen.
§ 2 Lieferung, Lieferverzug, Eigentumsvorbehalt
Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich
angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermines / der Lieferfrist, hat der Käufer uns
schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer
das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen,
mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Abnahme der Lieferung
verweigern wird.
Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer das Recht, durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft uns am Lieferverzug Vorsatz oder zumindest
grobe Fahrlässigkeit, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser Anspruch
des Käufers wird einvernehmlich der Höhe nach mit 10% des Nettowarenwertes begrenzt.
Trifft uns am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit
und/oder den Käufer eine Mitschuld, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Bei höherer Gewalt
tritt Lieferverzug nicht ein. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend
und die Abweichung dem Käufer zumutbar, so sind wir berechtigt, entsprechende
Abweichungen zu veranlassen, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird.
Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch uns, spätestens Übergabe an einen
Spediteur/Frachtführer als bewirkt. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können bei Zahlungsverzug unbeschadet
weitergehender Ansprüche von uns jederzeit wieder beim Käufer abgeholt werden.
§ 3 Zahlung, Zahlungsverzug
Unsere Ansprüche sind bei Auslieferung, spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit
2% Skonto, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst
als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag - ungeschmälert - unserem Konto gutgebracht ist.
Laufen im Zusammenhang mit der Überweisung Spesen auf gehen diese zu Lasten des
Überweisenden. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung
nicht vollständig und fristgerecht unserem Konto gutgebracht, tritt Verzug ein. Wir sind
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. geltend zu machen. Im Falle des
Verzuges sind uns alle mit der Geltendmachung unserer Ansprüche verbundenen Kosten zu
ersetzen, auch die der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung. Spesen, Kosten und Zinsen
werden von Zahlungseingängen zuerst abgerechnet und der verbleibende Betrag der
Kapitalforderung gutgebracht. Wird dann die Kapitalforderung nicht ausgeglichen, bleibt
unser vorbehaltener Eigentumsanspruch aufrecht.
§ 4 Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 ABGB sechs Monate.
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder Kenntnis
des Mangels, wenn dieser nicht erkennbar war, schriftlich geltend zu machen. Spätere
Reklamationen werden nicht anerkannt. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung
berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn wir nicht innerhalb angemessener Frist (vgl.
§ 3) verbessern oder Ersatz leisten. Ist der nicht von Mängeln erfasste Teil der Lieferung
verwendbar, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Teiles der Lieferung
Ansprüche geltend machen. Weitere Ansprüche sind gemäß § 3 zu behandeln.
Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln können nur dann geltend gemacht werden,
wenn uns an diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jedenfalls ist unsere Pflicht zur
Gewährleistung und Haftung sowohl dem Umfang wie auch der Höhe nach mit der allfälligen
Haftung unseres Zulieferers beschränkt. Besondere Rückgriffsansprüche unseres Kunden
nach § 933b ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 5 Werbeeindrucke/Vorlagen
Ist über Wunsch des Kunden in/auf die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeein- oder -
aufdruck vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen.
Aus technischen Gründen sind wir berechtigt, bei Lieferung derartiger Produkte eine Mehroder
Minderlieferung bis zu 10% vorzunehmen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte
Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest grobe Fahrlässigkeit} in Verlust geraten oder
beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von E 150.
Muster/Abzüge von Werbeein- und -aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch
des Kunden her. Sie gelten als genehmigt, wenn wir nicht binnen 2 Wochen eine
anderslautende Nachricht erhalten.
Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.
§ 6 Gewerblicher Rechtsschutz
Alle unsere Produkte sind von gewerblichen Schutzrechten umfasst. Jedwede Veränderung
oder Vervielfältigung stellt einen Eingriff in unsere Schutzrechte dar und ist nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
§ 7 Versand
Der Versand aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per
Post/Bahn, oder nach unserer Wahl per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Verpackungskosten werden, gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird
nur über Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während des
Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche
gegen den Spediteur/Frachtführer beschränkt.
§ 8 Inkasso
Unsere Mitarbeiter sind nur mit besonderer Vollmacht bezogen auf den Einzelfall zum
Inkasso berechtigt.
Multigate Gesellschaft mbH/AGB 2005
